Neue Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide ab dem 01.07.2026
Bisher war es so, dass Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG innerhalb von drei Monaten verjährt sind, wenn die Behörde nicht ausreichend schnell war. Dies betraf alltägliche Verkehrssünden, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße, Handynutzung, Parkverstöße, usw. Ab dem 01.07.2026 wird § 26 Abs. 3 S. 1 StVG dahingehend geändert, dass die Verfolgungsverjährung künftig erst …
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