Familienrecht – Zuweisung der Ehewohnung

Streiten Ehegatten, die minderjährige Kinder haben, um die Zuweisung der Ehewohnung muss das Familiengericht das Jugendamt  beteiligen. Gleichgültig ist dabei, ob die Kinder im Zeitpunkt des Verfahrens in der Wohnung leben, um deren Überlassung gestritten wird.
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.12.2025 – 6 UF 145/25