Kategorie Zivilrecht

Neue Streitwertgrenze beim Amtsgericht

Ab dem 01.01.2026 ändert sich die Zuständigkeitsgrenze für Amtsgerichte und Landgerichte. § 23 GVG ging bisher von einer Zuständigkeit der Amtsgerichts aus, wenn der Streitwert in Zivilsachen 5.000 € nicht überschritt. Um künftig mehr Zivilverfahren ans Amtsgericht zu bringen, hat…