Plötzlich Beschuldigter – was tun?
Ein Brief von der Polizei, eine Vorladung zur Vernehmung oder – noch überraschender – eine Hausdurchsuchung: Wer in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen gerät, ist oft schockiert und überfordert. In solchen Situationen ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend. Denn bereits in der Frühphase eines Ermittlungsverfahrens werden die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt.
Warum sofort ein Strafverteidiger eingeschaltet werden sollte
Viele Betroffene machen den Fehler, sich ohne anwaltlichen Beistand zur Sache zu äußern. Doch jede Aussage kann – und wird – gegen Sie verwendet werden. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Dieses Recht zu nutzen, ist kein Schuldeingeständnis, sondern kluge Verteidigungsstrategie.
Ein erfahrener Strafverteidiger aus Mainz oder Alzey kennt nicht nur die Feinheiten des Strafverfahrensrechts, sondern auch die tatsächliche Praxis der Ermittlungsbehörden und Gerichte. Er prüft die Beweislage, stellt Akteneinsichtsanträge, schützt vor unzulässigen Maßnahmen und entwickelt eine auf den konkreten Fall abgestimmte Verteidigung.
Typische strafrechtliche Vorwürfe – unsere Expertise
Unsere Kanzlei Hobohm | Giloth mit Standorten in Mainz und Alzey berät und verteidigt in allen strafrechtlichen Konstellationen, u. a.:
- Vermögensdelikte: Betrug, Unterschlagung, Untreue
- Gewaltdelikte: Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung
- Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
- Sexualdelikte: Vorwurf der Vergewaltigung, sexuellen Belästigung, Kindesmissbrauch
- Verkehrsstrafrecht: Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Fahrverbot
- Wirtschaftsstrafrecht: Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, Korruption
- Jugendstrafrecht: Verteidigung bei Jugendlichen und Heranwachsenden
Was tun bei Hausdurchsuchung oder Verhaftung?
Ruhe bewahren – nichts sagen – Anwalt anrufen.
Eine Durchsuchung oder Festnahme zählt zu den massivsten Eingriffen in Grundrechte. Wer sich in dieser Situation falsch verhält, kann sich erheblich belasten.
Wir sind im Strafrecht auch im Notfall erreichbar und übernehmen kurzfristig die Verteidigung – ob in Untersuchungshaft, im Ermittlungsverfahren oder im Hauptverfahren vor Gericht.
Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger?
In vielen Fällen ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gesetzlich vorgesehen – etwa bei schweren Tatvorwürfen, Untersuchungshaft oder einem drohenden Berufsverbot. Sie können jedoch selbst bestimmen, welchen Rechtsanwalt Sie als Pflichtverteidiger möchten. Wir übernehmen Mandate sowohl als Pflicht- als auch als Wahlverteidiger.
Unsere Philosophie: Verteidigung mit Nachdruck, Strategie und Augenmaß
Verteidigung im Strafrecht bedeutet für uns: konsequenter Schutz Ihrer Rechte
nüchterne Analyse der Aktenlage
klare Kommunikation mit Mandanten
professionelle Vertretung in jeder Verfahrenslage
Unsere Mandanten schätzen unsere Verbindlichkeit, Erreichbarkeit und juristische Klarheit.
Frühzeitige Beratung zahlt sich aus
Je früher Sie Kontakt zu uns aufnehmen, desto größer ist der Handlungsspielraum in der Verteidigung. Vertrauen Sie nicht auf Zufälle – vertrauen Sie einem erfahrenen Strafverteidiger aus Mainz oder Alzey.
Jetzt Kontakt aufnehmen – diskret und vertraulich
Telefon: 06731 3211
Standorte: Mainz | Alzey | Kirchheimbolanden
Termine nach Vereinbarung – auch kurzfristig möglich
Ihre Strafverteidiger mit Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft.
