Bis zum 07.06.2026 muss Deutschland die Entgelttransparenzrichtlinie der EU umsetzen.
Die Vorgabe der europäischen Richtline geht über das deutsche Gesetz derzeit hinaus.
Vorsehen ist, dass Beschäftigte in Unternehmen jeglicher Größe von ihrem Arbeitgeber Aufklärung darüber verlangen dürfen, wie in dem Betrieb die Vergütungen festgelegt werden.
Die Arbeitgeber müssen Berichte über geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschiede erstellen und Abweichungen von mehr als 5 % beseitigen.
Die Gründe für darüber hinausgehende Abweichungen müssen die Arbeitgeber beweisen, um dem Vorwurf der Diskriminierung zu begegnen.
Bereits im Bewerbungsgespräch müssen die potentiellen Arbeitgeber das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen und dürfen zudem nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.
Dank Einladung der Firma Gastromatic, haben wir bereits vor einiger Zeit über diese Thematik referiert und versucht Unternehmer über die kommenden Pflichten aufzuklären und bestmöglichen vorzubereiten:
Expert Talk von Gastromatic
