Arbeitsrecht im Wandel: Was das Reformprogramm der Bundesregierung bedeutet
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt, das zentrale Bereiche des Arbeitsrechts neu ordnen soll. Wir ordnen ein, was sich für Sie schon bald ändern…
Die bereits im Jahr 1959 gegründete Kanzlei gehört mit einem Team von ca. 15 Mitarbeitenden zu einer der führenden Kanzleien in Mainz.
Die bereits im Jahr 1959 gegründete Anwaltskanzlei Hobohm | Giloth ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Mainz (Rhein-Main), Alzey (Rheinhessen) und Kirchheimbolanden (Pfalz).
Insbesondere auf dem Gebiet des Strafrechtes ist es wichtig einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner an der Seite zu haben.
Egal ob Ermittlungsverfahren, Haftprüfung, Hauptsacheverfahren, Berufungsverfahren oder Revision – mit unserem Fachanwalt für Strafrecht ist Ihnen eine verlässliche Vertretung sicher.
Besonders umfangreiche Erfahrung besteht auf den Gebieten des Sexualstrafrechts, des Betäubungsmittestrafrechts und des Jugendstrafrechts.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Die Kanzlei beschäftigt ein stetig wachsendes Team an Anwältinnen, Anwälten und Rechtsanwaltsfachangestellten.
Die Kanzlei Hobohm | Giloth wurde bereits im Jahre 1959 gegründet und blickt damit auf über 65 Jahre Erfahrung zurück. Dennoch verfügt die Kanzlei über ein junges Team mit einer Affinität zu Legal Technik und schlanken Prozessen.
Die weitreichende Erfahrung der Kanzlei ergibt sich auch aus einer Vielzahl an Mandaten. So bearbeitet die Kanzlei über 1000 Rechtsfälle pro Jahr.
Die Rechtsanwaltskanzlei Hobohm | Giloth ist eine Kanzlei für Unternehmen, Verwaltungen und Privatkunden. Mit einer Größe von ca. 15 Mitarbeitenden wird eine umfassende Betreuung bei nahezu allen Rechtsfragen gewährleistet. In unserer Kanzlei in Mainz stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Fachanwälte daher für unter anderem folgende Rechtsfragen zur Verfügung:
Herr Alexander Hobohm ist Vertragsanwalt des ADAC und leitet die Kanzlei nunmehr seit der Gründung durch Herrn Rechtsanwalt Martin Hobohm in zweiter Generation. Herr Rechtsanwalt Hobohm blickt auf Jahrzehnte lange Erfahrung in der Kanzleiführung und in der Bearbeitung von Rechtsfällen, insbesondere aus den Bereichen Verkehrsrecht und Strafrecht zurück.
Herr Christian Giloth ist Geschäftsführender Partner der Kanzlei und als Fachanwalt für Strafrecht Ihr Kompetenter Ansprechpartner im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Individualstrafrecht und Compliance. Rechtsanwalt Giloth ist zudem, aufgrund seiner Sektroerfahrung im Bereich "Automobil" Vertrauensanwalt des Audi und Volkswagen Händlerverbandes.
Herr Maximilian Hobohm ist für den Bereich Business Development zuständig. Als Finanzvorstand der Hobohm Gruppe AG und Geschäftsführer der Hobohm Global GmbH sammelte Herr Hobohm umfassende Erfahrungen im Bereich der Unternehmensführung und Geschäftsfeldentwicklung. Innerhalb der Kanzlei kümmert sich Herr Hobohm auch um die Bereiche Legal Tech und Customer Experience.
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt, das zentrale Bereiche des Arbeitsrechts neu ordnen soll. Wir ordnen ein, was sich für Sie schon bald ändern…
Bisher war es so, dass Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG innerhalb von drei Monaten verjährt sind, wenn die Behörde nicht ausreichend schnell war.…
Ab dem 01.01.2026 ändert sich die Zuständigkeitsgrenze für Amtsgerichte und Landgerichte. § 23 GVG ging bisher von einer Zuständigkeit der Amtsgerichts aus, wenn der Streitwert…
Terminvereinbarungen mit Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt sind unproblematisch auch per WhatsApp möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass über WhatsApp ausschließlich die Terminvereinbarung erfolgt.
Zur Vereinbarung eines Termins mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt können Sie im Übrigen auch das Kontaktformular verwenden. So kommen Sie schnell und einfach zu Ihrem Termin in der Kanzlei.
Selbstverständlich können Sie Termine auch per E-Mail vereinbaren. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail bietet es sich an, wenn Sie den Sachverhalt bereits grob skizzieren.