Arbeitsrecht im Wandel: Was das Reformprogramm der Bundesregierung bedeutet
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt, das zentrale Bereiche des Arbeitsrechts neu ordnen soll. Wir ordnen ein, was sich für Sie schon bald ändern…
Mit einem Team von insgesamt ca. 15 Mitarbeitenden sind wir unter anderem auch für Sie in Kirchheimbolanden vor Ort.
Die bereits im Jahr 1959 gegründete Anwaltskanzlei Hobohm | Giloth ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Mainz (Rhein-Main), Alzey (Rheinhessen) und Kirchheimbolanden (Pfalz).
Die Kanzlei beschäftigt ein stetig wachsendes Team an Anwältinnen, Anwälten und Rechtsanwaltsfachangestellten.
Die Kanzlei Hobohm | Giloth wurde bereits im Jahre 1959 gegründet und blickt damit auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurück. Dennoch verfügt die Kanzlei über ein junges Team mit einer Affinität zu Legal Technik und schlanken Prozessen.
Die weitreichende Erfahrung der Kanzlei ergibt sich auch aus einer Vielzahl an bearbeiteten Rechtsfällen. So betreut die Kanzlei über 1000 Mandate pro Jahr.
Herr Alexander Hobohm ist Vertragsanwalt des ADAC und leitet die Kanzlei nunmehr seit der Gründung durch Herrn Rechtsanwalt Martin Hobohm in zweiter Generation. Herr Rechtsanwalt Hobohm blickt auf jahrzehntelange Erfahrung in der Kanzleiführung und in der Bearbeitung von Rechtsfällen, insbesondere aus den Bereichen Zivilrecht und Strafrecht zurück.
Herr Christian Giloth ist Geschäftsführender Partner der Kanzlei und als Fachanwalt für Strafrecht Ihr Kompetenter Ansprechpartner im Bereich Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Verkehrsstrafrecht.
Herr Maximilian Hobohm ist für den Bereich Business Development zuständig. Als Finanzvorstand der Hobohm Gruppe AG und Geschäftsführer der Hobohm Global GmbH sammelte Herr Hobohm umfassende Erfahrungen im Bereich der Unternehmensführung und Geschäftsfeldentwicklung. Innerhalb der Kanzlei kümmert sich Herr Hobohm auch um die Bereiche Legal Tech und Customer Experience.
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt, das zentrale Bereiche des Arbeitsrechts neu ordnen soll. Wir ordnen ein, was sich für Sie schon bald ändern…
Bisher war es so, dass Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG innerhalb von drei Monaten verjährt sind, wenn die Behörde nicht ausreichend schnell war.…
Ab dem 01.01.2026 ändert sich die Zuständigkeitsgrenze für Amtsgerichte und Landgerichte. § 23 GVG ging bisher von einer Zuständigkeit der Amtsgerichts aus, wenn der Streitwert…
Schlossplatz 1, 67292 Kirchheimbolanden
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