
Wenn das eigene Kind plötzlich Beschuldigter ist
Eltern trifft es oft völlig unvorbereitet: Die Polizei meldet sich – der Sohn oder die Tochter ist in ein Ermittlungsverfahren verwickelt. Vielleicht geht es „nur“ um einen Diebstahl, vielleicht aber auch um Körperverletzung oder Drogenbesitz. Für Jugendliche kann dies der erste Kontakt mit der Justiz sein – und eine Erfahrung mit schwerwiegenden Folgen.
Jugendstrafrecht ist kein Erwachsenenstrafrecht
Anders als im Erwachsenenstrafrecht verfolgt das Jugendstrafrecht gemäß JGG (§ 1 ff. Jugendgerichtsgesetz) in erster Linie erzieherische Ziele. Dennoch kann es zu erheblichen Sanktionen kommen – von Arbeitsauflagen über Arrest bis hin zu Jugendstrafe.
Das Jugendstrafrecht gilt für:
- Jugendliche (14–17 Jahre)
- Heranwachsende (18–20 Jahre), wenn sie noch „wie ein Jugendlicher“ zu behandeln sind
Unsere Aufgabe: Schutz, Aufklärung, Verteidigung
Als Strafverteidiger für Jugendliche in Mainz und Alzey vertreten wir junge Mandanten mit Augenmaß und Nachdruck. Wir beraten Eltern, begleiten die Hauptverhandlung und setzen uns für Maßnahmen ein, die Zukunftschancen erhalten statt vernichten.
Häufige Vorwürfe im Jugendstrafrecht:
- Diebstahl, Raub, Einbruch
- Körperverletzung, Nötigung
- Verstöße gegen das BtMG
- Sachbeschädigung
- Cybercrime & Social-Media-Delikte
Wichtig: Nicht ohne Anwalt zum Jugendrichter!
Im Jugendstrafrecht gelten teils abweichende Regeln, etwa zu Vernehmungen, Ermittlungsmaßnahmen und Strafen. Gerade bei Heranwachsenden ist sorgfältig zu prüfen, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet.
Ein erfahrener Strafverteidiger sichert faire Verfahren – und schützt vor Überreaktionen des Staates.
Verteidigung im Jugendstrafrecht bedeutet für uns:
✔ Erklärende Begleitung der Jugendlichen
✔ Enge Einbindung der Erziehungsberechtigten
✔ Klare Kommunikation mit Jugendgericht & Jugendhilfe
✔ Schutz vor Stigmatisierung und überzogenen Sanktionen
Jetzt Kontakt aufnehmen – diskret und vertraulich
Telefon: 06731 3211
E-Mail: info@hng.law
Standorte: Mainz | Alzey
Termine nach Vereinbarung – auch kurzfristig möglich
Hobohm Natalello Giloth – Rechtsanwalt Giloth, Ihr Strafverteidiger mit Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft.
Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen mit der Kanzlei sind unproblematisch auch per WhatsApp möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass über WhatsApp ausschließlich die Terminvereinbarung erfolgt.
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Zur Vereinbarung eines Termins mit der Kanzlei Hobohm Natalello Giloth können Sie im Übrigen auch das Kontaktformular verwenden. So kommen Sie schnell und einfach zu Ihrem Termin in der Kanzlei
Selbstverständlich können Sie Termine mit Ihrem Anwalt auch per E-Mail vereinbaren. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail bietet es sich an, wenn Sie den Sachverhalt bereits grob skizzieren.