Jugendstrafrecht – Was gilt für Jugendliche vor Gericht?

Strafverteidiger Giloth

Wenn das eigene Kind plötzlich Beschuldigter ist

Eltern trifft es oft völlig unvorbereitet: Die Polizei meldet sich – der Sohn oder die Tochter ist in ein Ermittlungsverfahren verwickelt. Vielleicht geht es „nur“ um einen Diebstahl, vielleicht aber auch um Körperverletzung oder Drogenbesitz. Für Jugendliche kann dies der erste Kontakt mit der Justiz sein – und eine Erfahrung mit schwerwiegenden Folgen.

Jugendstrafrecht ist kein Erwachsenenstrafrecht

Anders als im Erwachsenenstrafrecht verfolgt das Jugendstrafrecht gemäß JGG (§ 1 ff. Jugendgerichtsgesetz) in erster Linie erzieherische Ziele. Dennoch kann es zu erheblichen Sanktionen kommen – von Arbeitsauflagen über Arrest bis hin zu Jugendstrafe.

Das Jugendstrafrecht gilt für:

  • Jugendliche (14–17 Jahre)
  • Heranwachsende (18–20 Jahre), wenn sie noch „wie ein Jugendlicher“ zu behandeln sind

Unsere Aufgabe: Schutz, Aufklärung, Verteidigung

Als Strafverteidiger für Jugendliche in Mainz und Alzey vertreten wir junge Mandanten mit Augenmaß und Nachdruck. Wir beraten Eltern, begleiten die Hauptverhandlung und setzen uns für Maßnahmen ein, die Zukunftschancen erhalten statt vernichten.

Häufige Vorwürfe im Jugendstrafrecht:

  • Diebstahl, Raub, Einbruch
  • Körperverletzung, Nötigung
  • Verstöße gegen das BtMG
  • Sachbeschädigung
  • Cybercrime & Social-Media-Delikte

Wichtig: Nicht ohne Anwalt zum Jugendrichter!

Im Jugendstrafrecht gelten teils abweichende Regeln, etwa zu Vernehmungen, Ermittlungsmaßnahmen und Strafen. Gerade bei Heranwachsenden ist sorgfältig zu prüfen, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet.

Ein erfahrener Strafverteidiger sichert faire Verfahren – und schützt vor Überreaktionen des Staates.


Verteidigung im Jugendstrafrecht bedeutet für uns:

✔ Erklärende Begleitung der Jugendlichen
✔ Enge Einbindung der Erziehungsberechtigten
✔ Klare Kommunikation mit Jugendgericht & Jugendhilfe
✔ Schutz vor Stigmatisierung und überzogenen Sanktionen


Jetzt Kontakt aufnehmen – diskret und vertraulich

☎️ Telefon: 06731 3211
📩 E-Mail: info@hng.law
📍 Standorte: Mainz | Alzey
🕐 Termine nach Vereinbarung – auch kurzfristig möglich


Hobohm Natalello Giloth – Rechtsanwalt Giloth, Ihr Strafverteidiger mit Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft.

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