Ihre Fachanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Kirchheimbolanden
Wer mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert wird, benötigt sofort einen erfahrenen Beistand. Unabhängig davon, ob Sie eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben: In der Kanzlei Hobohm | Giloth in Kirchheimbolanden helfen wir Ihnen schnell, diskret, effizient und mit fundierter Erfahrung.
Unsere überregional tätige Kanzlei blickt auf eine Tradition seit 1959 zurück und unterhält seit mittlerweile über 20 Jahren einen festen Kanzleistandort in Kirchheimbolanden. Nach unserem früheren Büro in der Schlossstraße finden Sie unsere Räumlichkeiten heute direkt auf dem Schlossplatz, nebst Parkplätzen unmittelbar vor der Kanzlei.
Mit Rechtsanwalt Christian Giloth steht Ihnen ein versierter Fachanwalt für Strafrecht zur Seite. Wir verteidigen Ihre Rechte engagiert im gesamten Donnersbergkreis und der Pfalz – sowohl als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren als auch als Geschädigter im Rahmen der Nebenklage.
Unsere Kernkompetenzen im Strafrecht am Standort Kirchheimbolanden
Wir decken das Strafrecht in seiner gesamten Breite ab. Zu den spezialisierten Dezernaten unserer Strafverteidigung gehören:
- Sexualstrafrecht: Fachanwalt Christian Giloth vertritt Sie mit besonderer Expertise und Diskretion bei Vorwürfen wie sexueller Nötigung, Missbrauch oder dem Besitz verbotener Inhalte. (Lesen Sie hierzu auch unseren vielbeachteten Kanzlei-Blogbeitrag „Wem glauben Sie?“).
- Verkehrsstrafrecht & Bußgeldverfahren: Effektive Verteidigung bei Alkohol oder Drogen am Steuer (Trunkenheitsfahrt), illegalen Kraftfahrzeugrennen, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) sowie Abwehr von Fahrverboten und MPU-Anordnungen.
- Allgemeines Strafrecht & Jugendstrafrecht: Verteidigung bei Vorwürfen wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Raub – unter besonderer Berücksichtigung des milderen Jugendstrafrechts bei Jugendlichen und Heranwachsenden.
- Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG): Strategische Begleitung bei Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
- Strafvollstreckungsrecht: Unterstützung bei der Aussetzung von Reststrafen zur Bewährung (Zwei-Drittel-Termin) oder dem Aufschub des Strafantritts.
Strategische Verteidigung vor den pfälzischen Strafgerichten
Ein entscheidender Vorteil für Ihr Verfahren ist unsere langjährige Erfahrung vor den regionalen Justizbehörden. Wir kennen die Spruchpraxis genau und verteidigen Sie routiniert vor folgenden Instanzen:
- Amtsgericht Rockenhausen ( Strafrichter und Schöffengericht)
- Landgericht Kaiserslautern (Große Strafkammern und Berufungsinstanz)
- Umliegende pfälzische und rheinhessische Gerichte (z. B. Worms, Kaiserslautern, Bad Kreuznach, Ludwigshafen)
- Rechtsanwalt Christian Giloth vertritt auch regelmäßig vor den Gerichten in Hessen (z.B. Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt, Bensheim) und dem Saarland (z.B. Saarbrücken)
- Zudem vertreten wir bundesweit
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