EINER DER FÜHRENDEN KANZLEIEN FÜR ARBEITSRECHT IN RHEINLAND-PFALZ

Die Kanzlei ist seit ihrer Gründung im Jahr 1959 auf das Arbeitsrecht spezialisiert und gehört zu einer der führenden und erfahrensten Kanzleien in diesem Bereich. Die auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

ANWALT FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT

Bei Konflikten im Arbeitsrecht geht um Ihre Existenz, Ihre Karriere oder den Erfolg Ihres Unternehmens.

Es ist daher wichtig, dass man jemanden an seiner Seite hat, der sowohl fachlich kompetent als auch taktisch klug vorgeht. In kaum einem anderen Rechtsgebiet kann durch die Wahl der richtigen Taktik und durch Verhandlungsgeschick das Ergebnis so ganz gravierend beeinflusst werden.

Ein entscheidender Vorteil für Sie: Wir vertreten seit Jahrzehnten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dadurch kennen wir die Argumente, Taktiken und Denkweisen der jeweils anderen Seite ganz genau. Dieses Hintergrundwissen erlaubt es uns, die Schritte des Gegners präzise vorherzusehen und Ihre Interessen noch effektiver durchzusetzen.

Vertrauen Sie auf jahrzehntelange Erfahrung in diesem Fachbereich.

Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung

In kaum einem anderen Rechtsgebiet kann durch die Wahl der Taktik und durch Verhandlungsgeschick das Ergebnis ganz gravierend beeinflusst werden wie im Arbeitsrecht. Da wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten, kennen wir sozusagen beide Seiten gut und können die Strategie der Gegenseite optimal voraussehen.

Für Arbeitnehmer geht es dabei oft um die Durchsetzung einer bestmöglichen Abfindung, während für Arbeitgeber eine strategische Vertretung und Beratung von Beginn an sinnvoll ist, um rechtliche Risiken gar nicht erst entstehen zu lassen.

Unabhängig davon, ob es sich um eine verhaltensbedingte, personenbedingte oder krankheitsbedingte Kündigung handelt, ist es wichtig, dass schnellstmöglich vorgegangen wird. Gerade die Drei-Wochen-Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage vergeht sehr schnell und ist nicht verlängerbar.

Aber auch für Arbeitgeber gilt: Fehler im Vorfeld einer Kündigung lassen sich im Nachhinein kaum korrigieren. Eine strategische und rechtssichere Vertretung ist von Beginn an sinnvoll – idealerweise schon vor dem Aussprechen einer Kündigung oder beim Aufsetzen von Aufhebungsverträgen.

Lohnrückstände

Der Arbeitslohn bildet die Lebensgrundlage eines jeden Monats. Sofern Gehaltszahlungen ausbleiben ist dies äußerst belastend und unangenehm. Auch insoweit sollte man schnellstmöglich handeln. Hierbei darf nämlich nicht vergessen werden, dass Arbeitsverträge nicht selten sogenannte „Ausschlussfristen“ vorsehen. Dies bedeutet, dass der Anspruch innerhalb des vertraglich festgesetzten Zeitraumes geltend gemacht werden muss, da dieser ansonsten ersatzlos verfällt. Nehmen Sie möglichst umgehend Kontakt auf, um eine dermaßen gravierende Folge zu vermeiden. Sofern die Frist bereits abgelaufen sein sollte, prüfen wir auch gerne, ob die „Ausschlussfrist“ wirksam vereinbart wurde und ob eine Geltendmachung der Ansprüche gegebenenfalls trotzdem möglich und sinnvoll ist. 

Strafverteidiger Giloth

Arbeitsvertrag

Unabhängig davon, ob Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber den Arbeitsvertrag vor Unterschrift oder später geprüft haben möchten, wenden Sie sich gerne an unser kompetentes Team. Sofern Sie einen Arbeitsvertrag benötigen, können wir Ihnen einen solchen individuell zum Festpreis ausarbeiten und zur Verfügung stellen.

Gleiches gilt auch für sämtliche übrigen Vertragsgrundlagen auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes. Gerne beraten wir Sie auch im Hinblick auf Aufhebungsverträge, Vertragsergänzungen oder sonstige rechtliche Fragestellungen.

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