Wenn Sie Ihre Erbfolge regeln möchten, bieten wir Ihnen einen einfachen Weg ein Testament zu erstellen. Bei Interesse füllen Sie einfach den untenstehenden Fragebogen aus und übermitteln diesen an uns. Anschließend berechnen wir Ihnen die Kosten, die im Falle des Entwurfs eines Testamentes durch uns entstehen würden und informieren Sie. Nachdem Ihnen die Informationen vorliegen, können Sie entscheiden, ob wir Ihren letzten Willen entwerfen sollen oder nicht.
Schritt 1:
Ausfüllen des Fragebogens durch Sie und die Übermittlung an uns.
Schritt 2:
Wir kontaktieren Sie und teilen Ihnen die Fixkosten mit.
Schritt 3:
Sofern Sie uns beauftragen, übersenden wir Ihnen den Entwurf Ihres Testamentes.
Schritt 4:
Sofern Sie Ergänzungswünsche oder Rückfragen haben, kontaktieren Sie uns.
Schritt 5:
Damit das Testament rechtsgültig ist, muss es vollständig von Ihnen handschriftlich abgeschrieben und unterschrieben werden.
meinTestament.online bietet Ihnen einen möglichst bequemen Weg, Ihr Testament zu erstellen. Wir erstellen den Entwurf nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Sofern Ihr Wunsch nicht vollständig juristisch umgesetzt werden kann, erstellen wir Ihnen einen Vorschlag, der Ihren Vorstellungen am nächsten kommt, weisen aber selbstverständlich daraufhin, warum Ihrem Wunsch nicht vollständig entsprochen werden konnte (bspw. auf Grund nicht ausschließbarer Pflichtteilsansprüche).
Wir beraten seit 1959 auf dem Gebiet des Erbrechts und haben dabei geholfen etliche Testamente zu erstellen. Hierbei ist unser Ziel Ihnen die Erstellung so bequem und angenehm wie möglich zu machen.
Sofern Sie ein eigenhändiges Testament oder ein gemeinschaftliches Testament erstellen möchten und hierbei sicher gehen wollen, dass Sie das Testament auch so formulieren , damit später Ihrem Wunsch auch tatsächlich entsprochen werden kann oder muss.
Es ist jederzeit möglich sich mit dem Thema Erbfolge zu beschäftigen.
Für Minderjährige gilt, dass diese mindestens 16 Jahre alt sein müssen.
Für Erwachsene gilt, dass diese geistig in der Lage sein müssen die Bedeutung eines Testamentes und dessen Tragweite zu verstehen.
Es handelt sich um einen Fixpreis, den wir Ihnen gerne nach Kontaktaufnahme mitteilen.
Da der Umfang der Wünsche unserer Mandanten äußerst unterschiedlich ist, haben Sie bitte Verständnis, dass wir keinen Pauschalpreis für jeden Fall nennen können.
Sobald Sie aber Ihre Vorstellungen mit uns geteilt haben, können wir Ihnen einen festen Preis -im Falle der Beauftragung- mitteilen.
Die Erstellung des Testaments unter unserer Mitwirkung erfolgt in 5 Schritten:
- Sie füllen zunächst den Fragebogen möglichst vollständig online aus und übermitteln diesen an uns durch das „Absenden“ des Formulars.
- Nachdem wir die Informationen erhalten haben, kontaktieren wir Sie und teilen Ihnen die zu erwartenden Kosten mit. Hierbei werden Ihnen die anfallenden Anwaltskosten mitgeteilt. Weitere Kosten entstehen für Sie nicht.
- Nachdem Sie sich Gedanken gemacht haben, teilen Sie uns mit, ob wir den Entwurf für Ihr individuelles Testament erstellen dürfen.
- Wir senden Ihnen anschließend den Entwurf zu und versehen diesen mit Erläuterungen. Sofern es Ergänzungswünsche, Rückfragen oder irgendwelche Unklarheiten gibt, kontaktieren Sie uns gerne unmittelbar.
- Anschließend müssen Sie das Testament noch vollständig handschriftlich abschreiben und unterschreiben.
Die Angaben von Ort und Datum auf dem Testament ist keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung. Wir empfehlen jedoch das Testament mit Ort und Datum zu versehen. Einerseits könnte dies relevant werden, sofern später einmal die Testierfähigkeit angezweifelt werden sollte, andererseits ist dies äußerst wichtig, falls verschiedene Testamente von Ihnen erstellt worden sein sollte. So lässt sich nämlich ermitteln, welches Testament Sie als letztes erstellt haben.
Zur Wirksamkeitsvoraussetzung eines eigenhändigen Testamentes gehört es, dass das Testament vollständig mit der Hand des Erblassers geschrieben wurde. Ein vom Erblasser am Computer geschriebenes und ausgedrucktes Testament ist unwirksam, auch wenn dieses unterschrieben wurde.
Daher ist dieser Schritt bei einem eigenhändigen Testament unbedingt erforderlich.
Sie sollten das Testament so aufbewahren, dass es einerseits nach Ihrem Tod auch sicher zeitnah aufgefunden wird. Außerdem sollten Sie Ihr Testament so aufbewahren, dass es nicht durch Feuer oder ähnliches zerstört werden kann.
Eine Möglichkeit stellt die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht dar. Durch die Hinterlegung wird sichergestellt, dass das Testament nicht mehr verschwinden, zerstört oder manipuliert werden kann.
Die Hinterlegung kostet 75 EUR. Zudem kann man gegen eine Gebühr in Höhe von etwa 18 EUR das Testament im Zentralen Testamentsregister eintragen lassen.
Sobald das Testament von Ihnen handschriftlich abgeschrieben und unterschrieben wurde, tritt die Wirksamkeit unmittelbar ein.
Fragebogen
Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und klicken auf „absenden“. Wir berechnen (noch vor Antragseinreichung) die Kosten für Ihren Scheidungsantrag und geben Ihnen innerhalb weniger Tage Rückmeldung. Sie können dann frei entscheiden, ob der Antrag eingereicht werden soll oder nicht. Erst dann fallen die errechneten Kosten an.
