Lassen Sie durch uns Ihr Arbeitszeugnis schnell und günstig online überprüfen.
Wenn Sie ein Arbeitszeugnis erhalten haben, sich aber nicht sicher sind, ob dieses wirklich positiv ist oder ob gegebenenfalls „Codes“ benutzt wurden, um Ihnen künftig Steine in den Weg zu legen, sind Sie bei uns genau richtig.
Bei Interesse füllen Sie einfach den untenstehenden Fragebogen aus und übermitteln diesen an uns.
Anschließend melden wir uns bei Ihnen und bitten Sie uns das Zeugnis per E-Mail zu übersenden.
Die anschließende Prüfung erfolgt zeitnah und zum Festpreis (119 € inkl. MwSt.).
Schritt 1:
Sie füllen den untenstehenden Fragebogens aus und senden diesen ab.
Schritt 2:
Wir kontaktieren Sie und bitten um Übersendung des Zeugnisses
Schritt 3:
Nach Erhalt Ihres Zeugnisses prüfen wir dieses genau.
Schritt 4:
Wir teilen Ihnen mit, welche Noten Ihnen gegeben wurden und welche Formulierungen ggf. negative Auswirkungen haben könnten.
Schritt 5:
Wir machen Ihnen Vorschläge, was im Zeugnis ergänzt oder umformuliert werden muss.
meinArbeitszeugnis.online hilft Ihnen die oft kompliziert oder verklausuliert geschrieben Arbeitszeugnisse zu analysieren und zu verstehen. Nur so können Sie sicher gehen, dass Ihr Zeugnis auf dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich positiv aufgenommen wird.
Die Webseite richtet sich ein Personen, die ein Arbeitszeugnis erhalten sind und sich entweder nicht sicher sind, wie die Formulierungen darin zu verstehen sind oder die wissen möchten, wie das Arbeitszeugnis gezielt zu den eigenen Gunsten abgeändert werden kann.
Unser Angebot richtet sich an Personen, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten. In einem solchen Fall benötigt nämlich nur einer von beiden einen Rechtsanwalt. Hierdurch werden die Kosten der Scheidung ganz erheblich gesenkt.
In dem Festpreis von 119 € inklusive Mehrwertsteuer ist die Prüfung des Arbeitszeugnisses nebst der Übersendung sinnvoller Abänderungsvorschläge enthalten.
Wenn der Arbeitnehmer bestimmte Vorschläge zur Abänderung des Zeugnisses an seinen Arbeitgeber heranträgt, zeigen sich viele Arbeitgeber oder Personalabteilung dahingehend offen, die Änderungen durchzuführen und das Arbeitszeugnis zu korrigieren.
Eine Prüfung können wir immer durchführen. In der Regel sollte diese aber zeitnah durchgeführt werden. Dies insbesondere, da in der Praxis häufig Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag enthalten sind.
Häufig finden sich im Arbeitsvertrag sog. Ausschlussfristen. Nach deren Ablauf ist eine Geltendmachung von möglichen Ansprüchen nicht mehr möglich. Diese Ausschlussfristen greifen grundsätzlich auch für Arbeitszeugnisse.
Eine Überprüfung sollte jedenfalls zeitnah durchgeführt werden, um weder das Greifen einer Ausschlussfrist noch eine Verwirkung oder Verjährung von Ansprüchen zu riskieren.
In dem Fall kann zunächst geprüft werden, ob die Ausschlussfrist überhaupt wirksam vereinbart wurde und nach den geltenden rechtlichen Maßstäben der Arbeitsgerichte formuliert ist.
Falls die Klausel selbst nicht angreifbar ist, kann lediglich versucht werden mit dem ehemaligen Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Gemäß § 109 GewO hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses.
Das Zeugnis muss schriftlich sein und mindestens Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit enthalten.
Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken.
Das Arbeitszeugnis muss klar und verständlich sein. Auf Verlangen muss es Aussagen über Leistung und Verhalten während des Arbeitsverhältnisses enthalten. Des Weiteren muss das Zeugnis wohlwollend sein und darf das berufliche Fortkommen nicht behindern.
Sofern das Arbeitszeugnis falsch ist, kann Abänderung verlangt werden. Dies gilt auch für die Note. Wichtig ist jedoch hierbei, dass der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin eine bessere Note als „befriedigend“ beweisen muss, der Arbeitgeber müsste die Richtigkeit einer schlechteren Benotung darlegen und beweisen.
Hinsichtlich der Leistung sind typische Formulierungen:
„erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut
„erfüllte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = gut
„erfüllte die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit“ = befriedigend
Die Prüfung erfolgt in 5 Schritten:
- Sie füllen zunächst das untenstehende Formular online aus und übermitteln dieses durch „Absenden“ an uns
- Nachdem wir den Fragebogen erhalten haben, bitten wir Sie uns Ihr Zeugnis per E-Mail zu übersenden.
- Wir prüfen das Zeugnis genau zum Festpreis für Sie (119 € inkl. MwSt.).
- Wir melden uns bei Ihnen mit dem Ergebnis und teilen Ihnen insbesondere mit, wo die „Probleme“ in dem Zeugnis versteckt sind.
- Anschließend machen wir Ihnen Verbesserungsvorschläge. Sie erhalten Tipps, an welchen Stellen das Zeugnis geändert werden sollte oder muss. Einen alternativen Vorschlag fügen wir unmittelbar bei.
Fragebogen
Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und klicken auf „absenden“. Wir geben Ihnen in kurzer Zeit Rückmeldung und fordern das Zeugnis bei Ihnen an.
Auch unsere weiteren Plattformen sollen Ihnen das Leben und die Rechtsfindung erleichtern:
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