Ihr Fachanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in Alzey

Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden, zählt jede Minute. Unabhängig davon, ob Sie eine Hausdurchsuchung, eine polizeiliche Vorladung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben: In der Kanzlei Hobohm | Giloth in Alzey helfen wir Ihnen schnell, diskret, effizient und mit fundierter Erfahrung.

Die im Jahr 1959 gegründete Kanzlei ist seit Jahrzehnten fest in Alzey und der Region Rheinhessen verwurzelt. Mit Rechtsanwalt Christian Giloth steht Ihnen ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht zur Seite. Aufgrund unserer personellen Stärke betreuen wir sowohl kleinere strafrechtliche Mandate als auch bundesweit medienwirksame, großvolumige Strafprozesse. Wir beraten und vertreten Sie engagiert – sowohl als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren als auch als Geschädigter im Rahmen der Nebenklage.

Unsere Kernkompetenzen im Strafrecht am Standort in Alzey

Wir decken das Strafrecht in seiner gesamten Breite ab. Zu den spezialisierten Dezernaten unserer Strafverteidigung gehören:

  • Sexualstrafrecht: Fachanwalt Christian Giloth vertritt Sie mit besonderer Expertise und Diskretion bei Vorwürfen wie sexueller Nötigung, Missbrauch oder dem Besitz verbotener Inhalte. (Lesen Sie hierzu auch unseren vielbeachteten Kanzlei-Blogbeitrag „Wem glauben Sie?“).
  • Verkehrsstrafrecht & Bußgeldverfahren: Effektive Verteidigung bei Alkohol oder Drogen am Steuer, illegalen Kraftfahrzeugrennen, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) sowie Abwehr von Fahrverboten und MPU-Anordnungen.
  • Allgemeines Strafrecht & Jugendstrafrecht: Verteidigung bei Vorwürfen wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Raub – unter besonderer Berücksichtigung des milderen Jugendstrafrechts bei Jugendlichen und Heranwachsenden.
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG): Strategische Begleitung bei Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
  • Strafvollstreckungsrecht: Unterstützung bei der Aussetzung von Reststrafen zur Bewährung (Zwei-Drittel-Termin) oder dem Aufschub des Strafantritts.

Strategische Verteidigung vor den lokalen Strafgerichten

Ein unschätzbarer Vorteil für Ihr Verfahren ist unsere genaue Kenntnis der regionalen Justizbehörden. Wir verteidigen Ihre Rechte routiniert vor den Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) sowie vor den zuständigen Gerichten:

  • Amtsgericht Alzey ( Strafrichter und Schöffengericht)
  • Landgericht Mainz (Große Strafkammern und Berufungsinstanz)
  • Umliegende pfälzische und rheinhessische Gerichte (z. B. Worms, Kaiserslautern, Bad Kreuznach, Ludwigshafen)
  • Rechtsanwalt Christian Giloth vertritt auch regelmäßig vor den Gerichten in Hessen (z.B. Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt, Bensheim) und dem Saarland (z.B. Saarbrücken)
  • Zudem vertreten wir bundesweit

Strafrechtliche News der Anwaltskanzlei