Härtefallscheidung
Hat die Ehefrau während ihrer Ehe eine außereheliche Beziehung und erwartet aus dieser Beziehung ein Kind, führt das nicht dazu, dass sie verlangen kann, möglichst schnell geschieden zu werden, also das gesetzlich vorgeschrieben Trennungsjahr nicht einhalten zu müssen. Auch wenn sie die Einhaltung des Trennungsjahres im Hinblick auf die Schwangerschaft als unzumutbar empfindet, ist dies …
