Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Mainz
Die Kanzlei Hobohm | Giloth ist auf die rechtliche Beratung und engagierte Vertretung von Unternehmern und Privatpersonen im Bereich des Mietrechts spezialisiert. In der Landeshauptstadt Mainz bieten wir Ihnen umfassende juristische Unterstützung – sowohl außergerichtlich im Rahmen strategischer Verhandlungen als auch konsequent vor Gericht.
Gerade im dynamischen Mainzer Immobilienmarkt legen wir besonderen Wert auf individuelle und praxisnahe Lösungen, die exakt auf Ihre Anforderungen und wirtschaftlichen Interessen zugeschnitten sind. Durch unsere zentrale Kanzlei in der Mombacher Straße nahe dem Mainzer Hauptbahnhof sind wir für Vermieter, Mieter, Gewerbetreibende und Hausverwaltungen aus allen Stadtteilen sowie dem Umland optimal erreichbar.
Leistungskatalog: Gewerbliches und privates Mietrecht in Mainz
Unser Leistungsspektrum deckt alle rechtlichen Facetten moderner Miet- und Pachtverhältnisse ab:
- Erstellung und Prüfung von Mietverträgen: Wir entwickeln individuell angepasste und rechtssichere Verträge für Gewerbe- und Wohnraum. Bestehende Vereinbarungen überprüfen wir auf Schwachstellen und Optimierungspotenziale, insbesondere bei Betriebskosten, Laufzeiten und Verlängerungsoptionen.
- Gestaltung von Vertragsklauseln: Wir überarbeiten spezifische Klauseln zur Absicherung Ihrer Position als Vermieter, darunter Regelungen zum Konkurrenzschutz, zu Sondernutzungen, Schönheitsreparaturen oder Renovierungspflichten.
- Durchsetzung von Ansprüchen: Bei Mietausfällen, Zahlungsverzug, Sachbeschädigungen oder sonstigen Vertragsverletzungen setzen wir Ihre Ansprüche effizient und zielgerichtet durch.
- Beratung bei Konflikten: Wir bieten kompetente Unterstützung bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Mietminderungen wegen Mängeln, Betriebsstörungen im Gewerbe oder der Durchsetzung von Sondervereinbarungen.
- Kündigung und Vertragsbeendigung: Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Kündigung von Mietverhältnissen (z. B. wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzugs) und führen für Sie professionelle Räumungsklagen durch.
- Mieterhöhungen und Anpassungen: Wir prüfen und gestalten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anpassung von Mietpreisen, beispielsweise im Rahmen von Index- oder Staffelmieten sowie nach dem Mainzer Mietspiegel.
Durchsetzungsstarke Vertretung vor dem Mainzer Gerichten
Nicht jeder Konflikt zwischen den Mietparteien lässt sich im gegenseitigen Einvernehmen lösen. Sollte ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, profitieren Sie von unserer umfassenden regionalen Prozesserfahrung. Wir kennen die lokale Spruchpraxis genau und vertreten Ihre Rechte routiniert vor den zuständigen Instanzen:
- Amtsgericht Mainz (erstinstanzlich zuständig für alle Wohnraummietstreitigkeiten sowie Gewerbestreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro)
- Landgericht Mainz (zuständig für gewerbliche Mietstreitigkeiten ab einem Streitwert von über 10.000 Euro sowie als Berufungsinstanz)
News der Anwaltskanzlei
Arbeitsrecht im Wandel: Was das Reformprogramm der Bundesregierung bedeutet
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Reformpaket vorgelegt, das zentrale Bereiche des Arbeitsrechts neu ordnen soll. Wir ordnen ein, was sich für Sie schon bald ändern…
Neue Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide ab dem 01.07.2026
Bisher war es so, dass Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Abs. 1 StVG innerhalb von drei Monaten verjährt sind, wenn die Behörde nicht ausreichend schnell war.…
Neue Streitwertgrenze beim Amtsgericht
Ab dem 01.01.2026 ändert sich die Zuständigkeitsgrenze für Amtsgerichte und Landgerichte. § 23 GVG ging bisher von einer Zuständigkeit der Amtsgerichts aus, wenn der Streitwert…
