Abfindungsrechner im Arbeitsrecht

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Nachfolgend finden Sie unseren Rechner für die Berechnung der Regelabfindung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine unverbindliche Berechnung handelt, die allenfalls einen ersten Anhaltspunkt geben, aber eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann.

Abfindungsrechner | Arbeitsrecht

Abfindungsrechner

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Regelabfindung im Arbeitsrecht (Formel: 0,5 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr).

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Voraussichtliche Regelabfindung:

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Hinweis: Dies ist eine unverbindliche Berechnung der Regelabfindung (§ 1a KSchG). Je nach Einzelfall und Verhandlungsgeschick kann die tatsächliche Abfindung abweichen.

Eines der weitverbreitetsten Irrtümer im Arbeitsrecht besteht darin zu glauben, dass es bei Kündigung einen Anspruch auf Abfindung gibt. Ein solcher Anspruch kann sich bspw. aus Sozialplan oder ähnlichem ergeben, ist aber keinesfalls die Regel. Wir prüfen gerne, welche Chancen Sie haben eine Abfindung zu erhalten und in welcher Höhe. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Klicken Sie hier.