scheidenlassen.online
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Wenn Sie sich scheiden lassen möchten und sich mit Ihrer Ehegattin oder Ihrem Ehegatten einig sind, bieten wir Ihnen einen einfachen Weg sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Bei Interesse füllen Sie einfach den untenstehenden Fragebogen aus und übermitteln diesen an uns. Anschließend berechnen wir Ihnen die Kosten, die im Falle der Antragseinreichung durch uns entstehen würden und informieren Sie. Nachdem Ihnen die Informationen vorliegen, können Sie entscheiden, ob wir den Antrag einreichen sollen oder nicht.

Gebäude

Schritt 1:

Ausfüllen des Fragebogens durch Sie und die Übermittlung an uns

Schritt 2:

Wir kontaktieren Sie und teilen Ihnen die Kosten (inkl. Gerichtskosten) mit.

Schritt 3:

Nach Ihrer Rückmeldung übersenden wir den Scheidungsantrag an das zuständige Familiengericht.

Schritt 4:

Sofern ein Versorgungsausgleich stattfinden muss, werden die Informationen bei den jeweils zuständigen Rentenkassen eingeholt.

Schritt 5:

Die Scheidung muss vor dem Familiengericht stattfinden. Dieser Termin dauert etwa 15 Minuten.

Scheidenlassen.online bietet Ihnen einen möglichst bequemen Weg, um die von Ihnen und Ihrer Ehefrau / Ihrem Ehemann beabsichtigte Scheidung durchzuführen. Zudem spart eine einvernehmliche Scheidung Geld und Nerven. 

Wir führen seit 1959 jährlich etliche Scheidungen durch und wickeln für Sie die Formalia ab. Hierbei ist unser Ziel Ihnen die Durchführung der Scheidung so bequem und angenehm wie möglich zu machen.

Unser Angebot richtet sich an Personen, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten. In einem solchen Fall benötigt nämlich nur einer von beiden einen Rechtsanwalt. Hierdurch werden die Kosten der Scheidung ganz erheblich gesenkt. 

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung kann die Ehe erst dann geschieden werden, wenn das Trennungsjahr vorüber ist. Der Antrag hingegen kann schon so zeitig vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden, dass das Gericht bereits frühzeitig einen Termin bestimmen kann, sobald das Trennungsjahr vorüber ist. Insoweit teilen wir Ihnen dann auch mit, ob die Antragseinreichung schon unter diesem Aspekt erfolgen kann oder ob noch etwas Zeit vergehen muss.

Die Kosten für das Gericht und den Rechtsanwalt bemessen sich nach dem Streitwert. Dieser wird aus dem Einkommen der Eheleute und dem Vermögen errechnet. Aus diesem Wert wiederum berechnen sich die Kosten. Da diese Berechnung sorgfältig und individuell erfolgen muss, kontaktieren wir Sie zunächst und teilen die Kosten mit.

Sofern Sie nicht in der Lage sein sollten die Kosten zu tragen, besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Sofern dies für Sie in Betracht kommt, stellen wir gerne den entsprechenden Antrag für Sie.

Die Scheidung erfolgt in 5 Schritten:

  • Sie füllen zunächst den Fragebogen möglichst vollständig online aus und übermitteln diesen an uns durch das „Absenden“ des Formulars.
  • Nachdem wir die Informationen erhalten haben, kontaktieren wir Sie und teilen Ihnen die zu erwartenden Kosten mit. Hierbei werden Ihnen die anfallenden Anwaltskosten und die durch Antragseinreichung entstehenden Gerichtskosten mitgeteilt.
  • Nachdem Sie sich Gedanken gemacht haben, teilen Sie uns mit, ob wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen dürfen.
  • Sofern die Ehe nicht nur von kurzer Dauer war oder der Versorgungsausgleich im Ehevertrag wirksam ausgeschlossen wurde, ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen. Die hierzu notwendigen Informationen werden bei den Rentenversicherungsträgern eingeholt. Sie teilen uns im Rahmen dessen einfach mit, wo Rentenanwartschaften bestehen (bspw. Deutsche Rentenversicherung oder Betriebsrente) und wir reichen die Informationen weiter ans Familiengericht.
  • Anschließend wird vom Familiengericht ein Termin bestimmt. Dieser dauert nur etwa 15 Minuten.

Vorrangig ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk sich eine Ehegatte mit den minderjährigen Kindern fürgewöhnlich aufhält. Sofern keine minderjährigen Kinder vorhanden sind, ist bei dem  Familiengericht der Scheidungsantrag zu stellen, das für den Bezirk zuständig ist, in dem sich Ihre Ehewohnung befand.

Im Gerichtstermin sind der Richter oder die Richterin, die Eheleute und ein Rechtsanwalt zugegen.

Weitere Personen sind nicht anwesend, da der Gerichtstermin nicht-öffentlich ist.

Im Gerichtstermin müssen sich die Eheleute zunächst beide anhand Ihres gültigen Personalausweises oder Passes identifizieren. Anschließend wird vom Gericht kurz festgestellt, wann die Trennung erfolgt ist. Hierzu findet eine kurze Anhörung statt. Danach wird der Scheidungsbeschluss im Termin verkündet.

Die Scheidung wird erst mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses wirksam. Diese Rechtskraft tritt genau einen Monat nachdem der Scheidungsbeschluss beiden zugestellt wurde ein, vorausgesetzt keiner der beiden Parteien legt Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss ein.

Je nachdem, wo die Scheidung stattfindet, kommt einer unserer Rechtsanwälte oder ein von uns beauftragter Rechtsanwalt mit Ihnen in den Termin. Hierüber informieren wir Sie frühzeitig. Gesonderte Kosten fallen für Sie so oder so nicht an.

Fragebogen

Bitte füllen Sie den Fragebogen aus und klicken auf „absenden“. Wir berechnen (noch vor Antragseinreichung) die Kosten für Ihren Scheidungsantrag und geben Ihnen innerhalb weniger Tage Rückmeldung. Sie können dann frei entscheiden, ob der Antrag eingereicht werden soll oder nicht. Erst dann fallen die errechneten Kosten an.

Ihre Daten:
Die Daten Ihres Ehegatten / Ihrer Ehegattin:
Informationen zur Eheschließung und Trennung:
Daten Ihrer gemeinsamen Kinder:
Die nachfolgenden Informationen zum Einkommen werden benötigt, um die mit der Scheidung verbundenen Kosten zu berechnen:
Gerne können Sie uns noch Informationen mitteilen, für die Sie im Formular keinen Platz gefunden haben: